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Rücktrittsrecht, Widerruf und Kostentragungsvereinbarung




§3 Rücktrittsrecht, Widerruf und Kostentragungsvereinbarung

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Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen bei einem Kauf im Onlineshop der BETTENHAUSER das nachfolgenden Rücktritts- bzw Widerrufsrecht im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes oder des Fern- und Auswärtsabsatzgesetzes (FAGG) zu:

- Widerrufsbelehrung -

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,

  • die Waren in Besitz genommen hat (im Falle eines Kaufvertrags über Waren, welche durch eine Lieferung geliefert werden);

  • oder die letzte Ware in Besitz genommen hat (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden); oder

  • die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken);

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen können Sie uns unter BettenHauser GmbH Burggasse 94, 1070 Wien oder unter info@bettenshop.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können den Widerruf selbst formulieren oder dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln schickt Ihnen BETTENHAUSER unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs zu, der Ihren Widerruf nochmals dokumentiert.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an BETTENHAUSER, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie als Kunde tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen auch für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht gem § 18 FAGG ua nicht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über

1. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, wobei in jenen Fällen, in denen der Verbraucher nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet ist, das Rücktrittsrecht nur entfällt, wenn überdies der Unternehmer mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen hat und wenn der Verbraucher
a) entweder vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert,
b) oder den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen,

2. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

3. Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

4. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

5. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

6. Der Verbraucher hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Vom Ausschluss des Rücktrittsrechts nach dieser Bestimmung werden aber weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder gelieferte Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, nicht umfasst.

7. Dem Verbraucher steht schließlich kein Rücktrittsrecht bei Verträgen zu, die auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden.

8. Die Ausnahmen nach Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 2, Z 3 und Z 5 gelten nicht bei Verträgen, die anlässlich eines unerbetenen Besuchs des Unternehmers in der Wohnung des Verbrauchers oder auf einem Ausflug nach § 3 Z 1 lit. d geschlossen werden, wenn
a) der Unternehmer den Verbraucher besucht, obwohl der Verbraucher, etwa durch einen Aufkleber, zu erkennen gegeben hat, dass er keine unerbetenen Besuche von Unternehmern wünscht,
b) der unerbetene Besuch zwischen 20 und 7 Uhr beginnt oder an einem Sonn- oder Feiertag stattfindet,
c) der Verbraucher am Tag des Vertragsabschlusses im Beisein des Unternehmers ein Entgelt von mehr als 250 Euro zahlt oder
d) der Unternehmer mit dem Besuch oder dem Ausflug gegen § 54 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1994 oder gegen § 57 Abs 1 oder 4 GewO 1994 verstößt

- Ende der Widerrufsbelehrung -